Freitag, August 16, 2013

Luftfahrt stört Ausbau der Windenergie

BWE-Umfrage: Fast 3.500 Megawatt in der Warteschleife / Verkehrsministerium muss aktiv werden. Berlin – Flugsicherung und Radar behindern den Ausbau der Windenergie an Land massiv.
BWE-Geschäftsführer Henning Dettmer: „Nach aktuellen Erhebungen bei der BWE-Mitgliedschaft stecken fast 3.500 Megawatt geplanter Windenergieprojekte derzeit in der Warteschleife, weil die zivilen oder militärischen Luftfahrtbehörden Widerspruch eingelegt haben.“

 Zum Vergleich: 2012 gingen neue Windenergie-Anlagen mit einer Leistung von über 2.400 MW ans Netz. Dettmer: „Mit über 1.700 Megawatt verhinderter Windleistung sind die Schutzbereiche mit einem Radius von 15 Kilometern rund um die Drehfunkfeuer der zivilen Luftfahrt (VOR, DVOR) derzeit das größte Problem.“

 Weitere Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie sind zivile und militärische Radarsysteme, An- und Abflugverfahren und Platzrunden an zivilen und militärischen Flugplätzen. Die Konflikte beim Thema Drehfunkfeuer wurden insbesondere dadurch verschärft, dass 2009 die Schutzzone um die Standorte der Flugnavigationsanlagen von 3 km auf 15 km auf der Grundlage der ICAO (ICAO EUR DOC 015- Europäisches Anleitungsmaterial zum Umgang mit Anlagenschutzbereichen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation) vergrößert wurden. Dettmer: „In von Landkreisen ausgewiesenen Wind-Eignungsgebieten wurden nachträglich Zustimmungen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BaF) untersagt. Sogar erteilten Baugenehmigungen wurde nachträglich die Zustimmung versagt.

 Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) fordert Schutzzonen bis zu 15 km um ihre Wetterradarstationen, hier beträgt die blockierte Leistung fast 500 Megawatt. Die Windpark-Projektierer haben im guten Vertrauen auf die ausgewiesenen Gebiete Investitionen getätigt und jetzt werden die Genehmigungen nicht erteilt. Die Bürokratie verhindert so Investitionen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro.“

 BWE-Geschäftsführer Dettmer: „Die Flugsicherheit ist zwar von großer Bedeutung und wird auch von uns vorbehaltlos anerkannt, aber es gibt Alternativen zu der derzeit sehr anzweifelbaren und nicht nachvollziehbaren pauschalen und restriktiven Untersagungspraxis.“ Der BWE fordert daher das Verkehrsministerium in Sachen Wetter- und Zivilradar sowie Drehfunkfeuer zur Zusammenarbeit auf.

Dettmer: „Mit der Bundeswehr klappt das bereits. Wir wollen gemeinsame sinnvolle Lösungen erarbeiten, die praktischen Wert haben, und keine künstlich technokratischen Gefährdungslagen konstruieren. Die Energiewende betrifft alle Ministerien.“

Dienstag, Juli 16, 2013

Themse-Mündung: Weltgrößter Offshore-Windpark „London Array“ eingeweiht

20 Kilometer vor der britischen Küste baute Siemens für ein Konsortium 175 Windkrafträder des Typs SWT-3.6 mit einer Leistung von je 3,6 MW inkl. Netzanbindung in die Nordsee. Laut Handelsblatt v. 4.7.2013: Kosten ca. 1,75 Milliarden Euro, Gesamtleistung ca. 630 Megawatt "sauberer Strom für etwa 500.000 Haushalte". Die jährliche CO2-Einsparung betrage 900.000 Tonnen.

Taschenrechner: Der Windpark ist zwar deutlich billiger als ein halbes Atomkraftwerk, aber trotzdem mit 10 Mio. EURO anteilige Systemkosten pro 3,6 MW Offshore-WKA ziemlich kostspielig, andererseits wären es auf die "500.000 Haushalte" umgerechnet 3.500 € pro Haushalt, was dann doch nicht so teuer klingt.

Der Windpark solle, falls sich die Betreiber-Erwartungen erfüllen, auf eine Gigawatt-Leistung ausgebaut werden. 

Mittwoch, Januar 30, 2013

Jahresbilanz Windenergie 2012: Stabiles Wachstum in Deutschland im turbulenten Weltmarkt

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin. Der Deutsche Windmarkt verzeichnete im Jahr 2012 erneut ein stabiles Wachstum. Nach aktuellen Erhebungen der Deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) und VDMA Power Systems (VDMA PS) wurden im vergangenen Jahr 1.008 (2011: 895) Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.439 (2011: 2.008) Megawatt neu installiert. Damit gingen 2012 rund 20 Prozent mehr Leistung ans Netz als im Vorjahr.

Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA PS: „Deutschland ist der Fels in der Brandung der Windindustrie in einem turbulenten Weltmarkt. Der absehbare Einbruch des US-Marktes 2013 und die weitgehende Abschottung des schrumpfenden chinesischen Marktes zwingen die Hersteller zur Fokussierung auf die europäischen Kernmärkte. Der dringend benötigte systemische Umbau des EEG und des Strommarktdesigns in Deutschland wird daher umso wichtiger. Wenn uns dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen am Heimmarkt auch Vorbild für unsere Exportmärkte sein.“

Der Windenergieausbau findet im gesamten Spektrum der Bundesländer statt: Nord und Süd; Ost und West. „Der leichte Zuwachs beim Ausbau zeugt auch von einer guten Akzeptanz der Windenergie und von der Bereitschaft der Bürger, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen. Wir verzeichnen seit einiger Zeit eine verstärkte Gründung von Energiegenossenschaften und Bürgerwindparks“, sagte BWE-Vizepräsidentin Sylvia Pilarsky-Grosch bei der Vorstellung der Jahreszahlen in Berlin.

Auch wenn im Bundesländervergleich nach wie vor Niedersachsen (Zubau 2012: 361 Megawatt, 154 Windenergieanlagen) und Schleswig-Holstein (333 Megawatt, 135 Windenergieanlagen) die Spitzenposition einnehmen, erreichen südliche Bundesländer wie Rheinland-Pfalz (288 Megawatt, 100 Windenergieanlagen) und Bayern (201 Megawatt, 81 Windenergieanlagen) sehr gute Ausbauwerte. Mit nur 19 Megawatt und neun Windenergieanlagen bleibt Baden-Württemberg noch Schlusslicht unter den Flächenländern.

Im Bereich der Windenergie auf See gingen im letzten Jahr 16 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 80 Megawatt neu ans Netz. Damit speisen gegenwärtig in der deutschen Nord- und Ostsee zusammen 68 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 280 Megawatt Strom ein. „In 2012 wurden allerdings bereits 109 Fundamentstrukturen auf See installiert, sechs Offshore-Windparks mit über 350 Anlagen und einer Leistung von 1700 Megawatt sind in Bau. Ob der gordische Knoten bei der Netzanbindung durch die jüngste Klärung der Haftungsfragen gelöst und die Finanzierung damit gesichert ist, wird sich dieses Jahr zeigen", betont Herdan.

Die Erhebungen der Deutschen WindGuard auf Basis einer Herstellerbefragung haben sich ebenfalls auf die Konfiguration der neu angeschlossenen Anlagen erstreckt. Demnach offenbart sich vor allem bei den Turmhöhen eine weite Spreizung im Bundesländervergleich. So etwa verzeichnen die Anlagen in Schleswig-Holstein mit durchschnittlich 82 Metern die bei weitem niedrigste Nabenhöhe. Im Vergleich dazu liegt die Nabenhöhe in Bayern bei 134 und in Baden-Württemberg bei 130 Metern. „Das zeigt, dass es hier enormes Verbesserungspotenzial gibt. Denn höhere Türme und größere Rotordurchmesser sorgen in ganz Deutschland für eine bessere Windausbeute. Bei optimaler Anlagenkonfiguration können wir im Norden und im Süden für mehr Vollaststunden sorgen und so entscheidend zur Netzstabilität beitragen", so Pilarsky-Grosch.

Mit geschätzten 13.200 Megawatt Leistung aus neu installierten Windenergieanlagen in den USA in 2012 (2011: 6.800 Megawatt) und voraussichtlich kaum mehr als 5.000 Megawatt in 2013 sowie 14.000 Megawatt in China in 2012 (2011: 17.600 Megawatt) und voraussichtlich stagnierender Installationen in 2013 sind beide Märkte extrem instabil – mit drastischen Folgen für die jeweilige Windindustrie vor Ort. Nach Einschätzungen von VDMA PS kann der Weltmarkt in diesem Jahr um bis zu zehn Prozent einbrechen. „Wenn die Windenergie nicht in den Mühlen des Wahlkampfes zerrieben wird, sichert der starke Heimatmarkt der Windindustrie Fertigungskapazitäten in Deutschland für den 2014 wieder absehbar wachsenden Weltmarkt“, betonte Herdan.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Inlandsmarkt 2012
Neue Windenergie-Kapazitäten in Deutschland: 2.439 MW
Neue Windenergie-Kapazitäten Repowering: 432 MW (abgebaut 179 MW)
Neue Windenergie-Kapazitäten Offshore: 80 MW
Gesamte Windenergie-Kapazität in Deutschland zum 30.12.2012: 31.332 MW
Gesamte Windenergie-Kapazität Repowering: 1.443 (abgebaut: 627)
Gesamte Windenergie-Kapazität Offshore: 280 MW

Montag, Dezember 17, 2012

Grundsätzlicher Fehler der aktuellen Energiespeicher-Debatte

Immerzu wird ausgerechnet den Erneuerbaren Energien eine Pflicht zur Energiespeicherung angedichtet, obgleich es noch lange kein “Überangebot” an Erneuerbarer Energie gibt, sondern in Starkwindphasen ein temporäres Überangebot aus der Verbrennung fossiler Energieträger und aus der Atommüllproduktion, weil sich die Großkessel tatsächlich und/oder angeblich schlechter drosseln/abschalten lassen als ein Windrad.
Deshalb müssten die Großkesselbetreiber viel eher in die Pflicht zur Energiespeicherung genommen werden, zumal ihr Energieverbrennungskonzept ökonomisch und ökologisch unverzeihlicher ist und sie Milliarden an Dividenden der Energiewende unterschlagen.
Zusammengefasst: Solange Windkraft- und Solaranlagen nicht wenigstens die 40 Gigawatt Grundlast erreichen, zumal die tatsächliche Leistung stets weit unter der Nennleistung liegt, ist es unsinnig, den Erneuerbaren Energien "Überkapazitäten" und Speicherpflichten anzudichten, denn bis dahin entstehen die Überkapazitäten einzig aus der Trägheit von Großkesselanlagen.

Windkraftleistung im Referenz-Szenario
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Donnerstag, November 01, 2012

Wir brauchen einen nationalen Konsens bei der Energiewende

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Der Bundesverband WindEnergie erhofft sich vom morgigen Kanzleramtsgipfel Ergebnisse, die die Energiewende weiter voranbringen. „Wir brauchen dringend einen nationalen Konsens bei der Energiewende. Dabei muss eine bessere Koordinierung der Energiewende zwischen Bund und Ländern auf den Weg gebracht werden. Daher ist es ein gutes Signal, dass die Bundesländer in der vergangenen Woche einen gemeinsamen Beschluss zur Energiewende gefasst haben.

Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund auf der einen und die Länder auf der anderen Seite aufeinander zugehen. Es bringt niemandem etwas, wenn einzelne Länderziele gegeneinander ausgespielt werden“, so BWE-Präsident Hermann Albers im Vorfeld des Gipfels.

Der BWE begrüßt auch, dass die Bundesländer in ihrem gemeinsamen Beschluss bekräftigt haben, dass sich das EEG bewährt hat und sie weiterhin an diesem Instrument festhalten wollen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung die Bundesländer bei ihren ambitionierten Zielen im Bereich der Windenergie unterstützt und mit dafür sorgt, dass die Länder ihre Windenergiepotenziale ausnutzen können. Daher sollte die Bundesregierung ihre Ziele den Länderzielen anpassen und einen Anteil Erneuerbaren Energien von 50 Prozent am Strom bis 2020 anvisieren. Bereits vor anderthalb Jahren hatte der BWE eine Studie vorgestellt, die klar zeigt, dass die Windenergie an Land überall in Deutschland enorme Potenziale hat. Da sie die kostengünstigste unter den Erneuerbaren ist, ist es volkswirtschaftlich sinnvoll, diese Potenziale so schnell wie möglich zu realisieren. „Wir befürworten daher auch Altmaiers Politik der ruhigen Hand, die auf ein konzentriertes, nachhaltiges und konsensorientiertes Handeln ausgelegt ist. Schnellschüsse sind bei einem Projekt wie der Energiewende nicht angebracht. Wer auf kurzfristige Kommunikationserfolge vor der Bundestagswahl setzt, hat die Tragweite des Projektes nicht verstanden“, betonte Albers.

Wir können die Energiewende zu einem Erfolgsmodell machen, das ebenso wie das EEG Vorbildcharakter für die ganze Welt hat. Deutschland hat hier eine Vorreiterrolle übernommen und die müssen wir jetzt alle miteinander ausfüllen. „Eines sollte dabei jedoch nicht vergessen werden: Wir haben es zwar innerhalb der letzten 20 Jahre auf einen Anteil von 25 Prozent Erneuerbaren Strom am Strommix gebracht. Dreiviertel des Wege zu einer emissionsfreien und vom Importen teurer fossiler Brennstoffe unabhängigen Stromversorgung liegen noch vor uns. Daher gehen Debatten über Ausbaubegrenzungen und Deckelungen in eine vollkommen falsche Richtung“, unterstreicht Albers. Das weitere Abschmelzen der Pole und zunehmende Naturkatastrophen zeigen, dass der Klimawandel aktueller denn je ist und dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht. Damit hat Deutschland sich auf den richtigen Weg gemacht. Die Zeit drängt allerdings auch weiterhin.
  • Windenergie-Forum
  • Mittwoch, Oktober 10, 2012

    500-MW-Offshore-Windpark in der Nordsee angeschlossen

    Leiston (England), 09.10.2012 – Seit 7. September liefern die 140 Turbinen des Offshore-Windparks Greater Gabbard nordöstlich im Ärmelkanal elektrischen Strom. Es handelt sich um 140 Windkraftturbinen der Firma Siemens mit jeweils 3,6 MegaWatt (MW), einer Gesamtleistung von 504 MW und damit den gegenwärtig größten Offshore-Windpark der Welt. Der Windpark liegt etwa 23 km vor der englischen Küste in der Nähe der Grafschaft Suffolk und ist ein Joint-Venture der Energiekonzerne RWE und SSE. Da noch Zweifel an der Sicherheit einiger Fundamente bestehen, ist die Anlage allerdings noch nicht abgenommen worden.
    Der elektrische Strom wird zu zwei Umspannplattformen geleitet, die mit insgesamt 172 km Seekabel mit den einzelnen Windkraftanlagen verbunden sind. Die Umspannplattformen wandeln den Strom von der Mittelspannungsebene 34 kV auf 132 kV um. Über drei Kabel von je 45 km Länge geht es dann zum Hauptverteiler in Leiston, wo die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz erfolgt. Durch die Windverhältnisse wird - verglichen mit Anlagen auf dem Festland - von einer verhältnismäßig gleichmäßigen Stromerzeugung ausgegangen. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit beträgt in 100 Metern Höhe 9,87 Meter pro Sekunde im 10-jährigen Mittel. Der Windpark Greater Gabbard ist ein Meilenstein bei der Umsetzung des Plans der britischen Regierung, ein Drittel des Energiebedarfs der Haushalte des Vereinigten Königreichs aus Offshore-Windstrom zu decken. Als nächstes Projekt ist in der Nordsee vor der englischen Ostküste neben der Erweiterung mit dem gleichgroßen Galloper Windpark bis 2017 der noch größere Windpark East Anglia One mit 1.200 MW vorgesehen. Insgesamt soll der East Anglia Offshore Windpark (EAOW) eine Kapazität von 7.200 MW haben und wäre auch in absehbarer Zukunft der weltweit größte dieser Art.
  • Windenergie-Forum
  • Dienstag, September 18, 2012

    Altmaier will Windkraft bremsen

    Rückendeckung für seine absurde Forderung kam aus dem Kanzleramt.

    Der Kanzlerin gehe es um "Bezahlbarkeit", als wenn mit einem Energiepreis-Rückgang zu rechnen sei. Im Gegenteil ist die "Bezahlbarkeit" einzig und allein dadurch gewährleistet, dass die kleineren Windanlagen-Betreiber mit den Energiekonzernen möglichst auf Augenhöhe in der Gesamtproduktivität gelangen, damit der Monopolpreispolitik Einhalt geboten werden kann.

    Der Kanzlerin gehe es um "Versorgungssicherheit", aber die kann sich nur durch dezentrale + diversifizierte Energieproduktion erhöhen, die obendrein nicht monopolisiert sein darf.

    Der Kanzlerin gehe es um "Umweltverträglichkeit", aber auch die lässt sich nur durch dezentrale, regenerative, emissions- und abfallarme Energieproduktion gewährleisten.

    Markus Rabanus

    Dienstag, Juli 03, 2012

    Offshore-Netzausbau wird beschleunigt: Rösler und Altmaier legen Vorschlag für Haftungsregelung und Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan vor

    Gemeinsame Pressemitteilung

    Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, haben sich auf Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung verständigt, mit denen der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden soll. Im Zentrum der Einigung stehen dabei eine Haftungsregelung und der Systemwechsel hin zu einem gesonderten Offshore-Netzentwicklungsplan für die Netzanbindungen von Offshore-Windparks.

    Bundesminister Rösler: „Mit der geplanten Regelung treiben wir den Ausbau von Offshore-Windenergie weiter voran. Durch Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans wollen wir die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser miteinander koordinieren. Auf diese Weise schaffen wir für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und stellen den effizienten Ausbau eines Offshore-Netzes sicher. Hiervon profitieren Industrie und Verbraucher gleichermaßen. Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv. Das bringt die Energiewende voran.“

    Bundesminister Altmaier: „Die geplante Regelung ist ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende und ein wichtiges Signal an private Investoren. Der Ausbau des Offshore-Netzes in einem geordeneten Verfahren schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Windparkinvestoren und Netzbetreiber. Mit der Haftungsregelung bieten wir Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit, die für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie benötigt wird.“

    Aufbauend auf den Vorschlägen der von Bundesminister Rösler initiierten AG Beschleunigung Offshore-Netzanbindung haben sich beide Ministerien darauf verständigt, einen mehrjährigen Offshore-Netzentwicklungsplan einzuführen. Dieser soll Realisierungszeitpunkt sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse verbindlich festgelegen, um eine bessere Abstimmung mit dem Onshore-Netzausbau zu erreichen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan soll mit einer Haftungsregelung für Verzögerungen bei der Errichtung und Störungen beim Betrieb von Offshore-Netzanbindungsleitungen verknüpft werden.

    Für Offshore-Windparks, die auf den bisherigen individuellen Anbindungsanspruch nach § 17 Absatz 2a EnWG vertraut haben, wird durch eine Übergangsregelung sicher gestellt, dass sie ab dem Zeitpunkt der unbedingten Netzanbindungszusage ebenfalls den pauschalierten Schadensersatz erhalten. Das hilft den Offshore-Windparkprojekten, die derzeit bereits von erheblichen Verzögerungen der Netzanbindung betroffen sind.

    Folgende Eckpunkte sind für die Haftungsregelung vorgesehen:

    • Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder einer längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark ab dem 11. Tag der ununterbrochenen Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90% der entgangenen EEG-Einspeisevergütung erhalten. Soweit die Einspeisung aufgrund mehrerer einzelner Störungen an mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr nicht möglich ist, besteht der Anspruch unmittelbar ab dem 19. Tag. Für die Zwecke der Berechnung der pauschalierten Vergütung ist davon auszugehen, dass die Anlage 11 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung an jedem Tag der Störung erzeugt hätte.
    • Ob die Netzanbindung rechtzeitig fertiggestellt ist, bestimmt sich künftig nach dem im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegten Realisierungszeitpunkt. Um bei Verzögerungen der Netzanbindung mögliche Instandhaltungskosten für den Offshore-Windpark zu vermeiden, wird die Herstellung der Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlage mit Fertigstellung der Fundamente für die Windkraftanlagen vermutet.
    • Für betriebsbedingte Wartungszeiten an der Netzanbindung erhält der betriebsbereite Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz, soweit die Wartungszeiten 10 Tage im Kalenderjahr überschreiten.
    • Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trägt der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, der diese abhängig vom eigenen Verschuldensgrad bundesweit und ohne Zeitverzug über eine Haftungsumlage wälzen kann. Ausnahme: Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten (jedoch maximal 20 Mio. EUR pro Schadensfall und maximal 60 Mio. EUR pro Kalenderjahr), und bei Vorsatz ist eine Kostenwälzung ausgeschlossen.
    • Soweit die Netzanbindung länger als 90 Tage nicht verfügbar ist, kann der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes über die Haftungsumlage nur wälzen, soweit er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung und -beseitigung ergriffen hat.
    • Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers gegenüber Offshore-Windparks für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden wird je Schadensereignis begrenzt auf 100 Millionen EUR.
    • Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen zu schützen, hat der anbindungsverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber nach Marktverfügbarkeit angemessene und wirtschaftliche Versicherungen abzuschließen. Diese sind der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen.
    • Für den Zeitraum, in dem der Offshore-Windpark den pauschalierten Schadensersatz in Anspruch nimmt, entfällt der Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung bzw. verkürzt sich der Zeitraum des Anspruchs auf die erhöhte EEG-Einspeisevergütung entsprechend.

    Der Referentenentwurf mit den Details der geplanten Regelungen wird im Sommer vorgelegt werden. Die Gesetzesänderungen sollen in kürzester Zeit in Kraft treten.

    Montag, Mai 14, 2012

    Größter Windpark der Welt entsteht vor der englischen Küste

    London (England), 14.05.2012 – Vor der Themse-Mündung entsteht der bisher größte Windpark der Welt. Wie der Weser-Kurier berichtete, sollen in Kürze 175 Windräder nur 20 km vor der englischen Küste auf einer Fläche von 100 Quadratkilometern aufgestellt werden. Die Gesamtleistung der Windparkanlage wird 1000 Megawatt betragen. Die ersten Turbinen mit jeweils 3,6 Megawatt stammen von der Firma Siemens und werden gegenwärtig zusammen mit den Flügeln und Türmen aus dem dänischen Hafen Esbjerg nach England verschifft. An dem Projekt mit dem Namen London Array sind der dänische Energiekonzern Dong, eine britische Tochterfirma von E.ON sowie ein Investor aus Abu Dhabi beteiligt.

    Mittwoch, März 28, 2012

    BFH: Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit

    Urteil vom 25.01.12 II R 25/10

    Mit Urteil vom 25. Januar 2012 II R 25/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes bilden, wenn diese Flächen durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.

    Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen besteht, auf denen aufgrund eines Nutzungsvertrags jeweils eine von einem Dritten betriebene Windkraftanlage errichtet ist. Zwischen den Teilflächen befinden sich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen des Klägers gehörende Flächen. Das Finanzamt bewertete die mit den einzelnen Windkraftanlagen bebauten Teilflächen als eine einzige wirtschaftliche Einheit.

    Der BFH beurteilte die Teilflächen demgegenüber wie bereits das Finanzgericht wegen der fehlenden räumlichen Verbindung als gesonderte wirtschaftliche Einheiten. Die Flächen würden weder durch den Nutzungsvertrag noch durch die auf ihnen errichteten Windkraftanlagen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Die Windkraftanlagen stellten nämlich ihrerseits jeweils eigenständige, zusammengesetzte Wirtschaftsgüter dar. Der Verkabelung zwischen ihnen und der der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz dienenden Übergabestation komme dabei keine Bedeutung zu.

    Für die Höhe der Grundsteuer ist es im Ergebnis unerheblich, ob für die Teilflächen ein einziger Einheitswert oder ob für jede von ihnen ein eigener Einheitswert festgestellt wird.